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Kulturgüterrecht

Kulturgüter wie Bau- und Kunstdenkmäler, archäologische Güter und Archive und Sammlungen erzählen unsere Geschichte und prägen unsere Identität. In Südtirol sorgt das Landesdenkmalamt dafür, dass dieses wertvolle Erbe erhalten, gepflegt und geschützt wird. Die gesetzlichen Grundlagen dafür sind klar geregelt – sowohl auf Landes- als auch auf Staatsebene. Eigentümerinnen und Eigentümer denkmalgeschützter Objekte spielen dabei eine wichtige Rolle: Sie tragen Verantwortung, erhalten aber auch Unterstützung – etwa durch Beratung oder finanzielle Förderungen. Ob gesetzliche Vorgaben, Zuständigkeiten oder Rechte und Pflichten: Auf den folgenden Seiten finden Sie einen umfassenden Überblick rund um den Denkmalschutz in Südtirol.

Die gesetzliche Grundlage

Der Kulturgüterschutz ist ein öffentliches Anliegen und in Artikel 9 der italienischen Verfassung verankert. Aufgrund der Autonomiebestimmungen fällt der Kulturgüterschutz in Südtirol seit dem 1. Dezember 1973 in die primäre Zuständigkeit des Landes. Mit Landesgesetz Nr. 26 vom 12. Juni 1975 wurde das Landesdenkmalamt als Landesbehörde für den Kulturgüterschutz eingerichtet und einige Teilbereiche des Denkmalschutzes geregelt.

Rund 50 Jahre später trat am 18. Juli 2023 das neue Landesgesetz für Kulturgüter (Nr. 14) in Kraft. Es enthält weitreichende Bestimmungen zur Erhaltung von Kulturgütern, zum Denkmalschutz sowie zur Pflege der beweglichen und unbeweglichen materiellen Kulturgüter in Südtirol.

Sofern nicht durch Landesgesetz geregelt, findet der Kodex der Kultur- und Landschaftsgüter (Gesetzesvertretendes Dekret Nr. 42 vom 22. Jänner 2004) Anwendung. Er beinhaltet die staatlichen Rechtsvorschriften für die Bereiche Denkmalschutz, Denkmalpflege und Landschaftsschutz.

Das Landesgesetz für Kulturgüter sieht außerdem Fördermöglichkeiten für Maßnahmen an Bau- und Kunstdenkmälern, archäologischen Gütern und Archiven und Sammlungen vor. Die Richtlinien für die Gewährung dieser Beiträge wurden von der Landesregierung am 17. Dezember 2024 (Beschluss Nr. 1171) festgelegt.

Aufbau des Landesdenkmalamtes

Das Landesdenkmalamt ist die Fachbehörde für die Erhaltung, den Schutz und die Pflege der materiellen Kulturgüter in der Provinz Bozen. Es ist eine Abteilung der Landesverwaltung und wird von der Landeskonservatorin/dem Landeskonservator geleitet. Die drei Ämter des Landesdenkmalamtes sind:

Kulturgüterrecht

Aufgaben und Befugnisse der Landeskonservatorin/des Landeskonservators

Wann beginnt Denkmalschutz?

Güter werden unter direkten oder indirekten Denkmalschutz gestellt, wenn sie von besonderer kultureller Bedeutung sind und ihre Erhaltung im öffentlichen Interesse liegt. In der Regel muss ein Objekt dafür mindestens 70 Jahre alt sein.

Das Verzeichnis aller denkmalgeschützten Bauten und archäologischen Stätten in Südtirol ist im öffentlich zugänglichen Monument-Archaeobrowser (Link einfügen) einsehbar.

Mehr zum Ablauf des Unterschutzstellungsverfahrens erfahren Sie [hier]. 

Gemeinsam bewahren – Denkmalschutz und Eigentum

Eigentum an Kulturgütern: Rechte und Pflichten